Pro-Event-24.de
- Ihr Event ist unsere Leidenschaft -
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pro-Event-24
§1. Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit des Personals der Firma Pro-Event-24 (nachfolgend PE genannt). Er stellt in ausreichenden Umfang Ordnungskräfte zur Verfügung, um mutwilligen Beschädigungen von Anlagenteilen vorzubeugen. Das Personal von PE ist nicht dazu verpflichtet die Ordnung im Veranstaltungsobjekt abzusichern. Der Veranstalter gewährleistet ausreichenden Versicherungsschutz. Er haftet im vollem Umfang auch bei Veranstaltungen welche sich über mehrere Tage hinziehen (bei Aufbau der Technik am Vortag) für Diebstahl, Verlust, Brand, Wasserschäden, unberechtigter Zugriff Dritter, unsachgemäße Bedienung oder sonstige Schäden zum Neupreis der Wiederanschaffung, dies gilt auch bei angemieteter Technik von der Firma PE. Jeder Schaden an Gerätschaften, der durch ungenügende Security- Maßnahmen und/oder nicht standartgemäßer technischer (bau- und feuerpolizeilicher) insbesondere elektroenergetischer Anlagen auftritt wird vom Veranstalter vollständig ersetzt. Die Auftrittsfähigkeit und Weiterverwendbarkeit des technischen Equipments wird gewahrt. Der Veranstalter ermöglicht die Transportfahrzeuge (LKW, Kleinbus, PKW) an sicherem und vor Vandalismus geschütztem Ort zu parken. Die angemieteten Geräte sind nicht versichert! Die Gefahr des Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder die Beschädigung der Mietgeräte durch den Mieter oder durch dritte während der Mietzeit trägt der Mieter selbst. Der Mieter hat gegebenenfalls selbst für eine Versicherung zu sorgen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder ähnlichem zur Höhe des Neuwertes der Mietgeräte. Beim Betrieb der Geräte an Stromerzeugern haftet der Kunde für alle hierdurch entstandenen Schäden.
§2. Der Veranstalter ermöglicht die Begehung des Objektes zum Zweck des Aufbaus der Anlage mindestens 5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Der Auf- und Abbau wird ausschließlich im Beisein von Personal des Veranstalters realisiert. Für den Abbau der Anlage wird eine Zeitspanne von 4 Stunden nach Veranstaltungsende gewährt.
§3. Der Veranstalter ist über die grundlegenden Sachverhalte des Urheberrechts informiert, insbesondere über den Einsatz folgender Tonträger CD, MD, MPEG3. Der Veranstalter ist für die Veranstaltungsgenehmigung und GEMA selbst verantwortlich.
§4. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung nach §19 UStG innerhalb 3 Kalendertage. Der Veranstalter nimmt mit seiner Unterzeichnung davon Kenntnis, dass bei Säumigkeit Verzugszinsen in Höhe von 20% per anno erhoben werden.
§5. Veranstaltungszeit / Vertragskündigung: Soweit schriftlich nichts anderes mit dem Veranstalter vereinbart, ist die Dauer einer Veranstaltung generell von 18.00 bis 2.00 Uhr (max. 8 Stunden) jede weitere angebrochene Stunde wird zusätzlich mit 90,00 Euro netto vergütet. Sollte der Veranstalter einen Vertragsrücktritt erklären, so sind von diesem bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 60% und bei einem Rücktritt innerhalb 5 Wochen vor Veranstaltungstermin der gesamte vereinbarte Betrag als Verdienstentgang zu entrichten. Rücktritt ist bis 10 Wochen vor Termin kostenfrei möglich. Rücktritt ist ebenfalls möglich, wenn beide Vertragspartner dies einvernehmlich vereinbaren. Dem Veranstalter obliegt nicht die Bewertung der künstlerischen Qualität des Auftritts, um daraus eine Rückstufung der Gage abzuleiten. PE haftet nicht für die verspätete bzw. Nichterbringung von Leistungen in Folge höherer Gewalt. Außerordentliche Kündigung seitens der Firma PE besteht bei: Weiterbildungsmaßnahmen, Lehrgängen, Prüfungen oder Coronamaßnahmen.
§6. Die Verteilung und Finanzierung von Werbemaßnahmen obliegt dem Veranstalter. Die Anbringung von Plakaten erfolgt in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.
§7. Die Unterzeichner dieses Vertrages erklären mit ihrer Unterschrift ihre Geschäftsfähigkeit und Befugnis die Unterschrift zu tätigen. Durch die Unterzeichnung oder mündliche Zusage (konkludentes Handeln) eines Angebotes, Vertrages werden die AGB der Firma PE akzeptiert!
§8. Angebote sowie nicht zurückgesendete bzw. unterschriebene Verträge verlieren nach 10 Tagen ihre Gültigkeit!
§9. Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel heben diesen Vertrag nicht auf. Der Unterzeichnende haftet für eventuell eintretenden Verdienstentgang in voller Höhe. Er verpflichtet sich Änderungen von Pacht-, Besitz- oder Direktionswechsel unverzüglich dem o.g. Geschäftsführer schriftlich mitzuteilen.
§10. Der Veranstalter gewährt den die Veranstaltung realisierenden Mitarbeitern unentgeldlich Speisen und alkoholfreie Getränke.
§11. Der Veranstalter gewährleistet den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen. Insbesondere sorgt er für das Vorhandensein von Lichtstrom- Absicherung 16 A und Kraftstrom- Absicherung 2x 32 A. Der Kraftanschluss ist mit einem vom Nulleiter getrennten Schutzleiter versehen (5 Pol. CEE 32 A). Sollte die Stromversorgung über einen Stromgenerator erfolgen, muss ein Prüf- und Messprotokoll von einer anerkannten Elektrofirma vorliegen. (saubere Sinuswelle) Für alle Schäden an der Elektronik haftet der Veranstalter im vollen Umfang. Die maximale Entfernung der Steckdosen vom Auftrittsort beträgt 10 Meter. Bei Open Air Veranstaltungen oder im Zelt hat der Veranstalter dafür zu sorgen das der Boden nicht zu einer Staubwolke wird. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wird dies nicht beachtet sind Wartungs- und Säuberungskosten der gesamten Ton- und Lichttechnik pauschal 950,- Euro vom Veranstalter zu tragen. Die PA (Lautsprecheranlage) ist mit mind. 1,5 Meter Abstand durch eine geeignete Absperrung vor Beschädigung und ,, Getränkeablage’’ abzusichern. Bei Open Air Veranstaltungen hat der Veranstalter dafür zu sorgen das die gesamte Ton-, Licht-, Laser- und Videotechnik überdacht sind. Unter freiem Himmel kann die Technik nicht aufgebaut werden! Für Schäden durch Regen, Schnee oder ähnliche Witterungseinflüsse haftet der Veranstalter.
Hiermit weisen wir ausdrücklich auf folgendes hin: Wir arbeiten mit Hazern und Nebelmaschinen d.h. es wird Rauch entwickelt, die Rauch- und Feuermelder in der Location müssen am Tag der Veranstaltung, spätestens jedoch bei unserem Eintreffen und Technikaufbau, deaktiviert sein! Sollte dies nicht beachtet und ein Fehlalarm bei der Feuerwehr ausgelöst werden sind die gesamten Kosten vollständig vom Veranstalter zu tragen. Das Fotografieren oder Filmen unserer Lasershows erfolgt auf eigene Gefahr, für Schäden am Handy oder Kamera übernehmen wir keine Haftung!
Recht am eigenen Bild: Die Gäste werden vom Veranstalter hingewiesen das Fotos und Videos während der Veranstaltung für Werbezwecke gemacht und in sozialen Medien / Netzwerken veröffentlicht werden, durch Teilnahme an der Veranstaltung wird dies akzeptiert!
Geltungsbereich:
Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrechte und Eigentum. Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen etc. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich; das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Preis
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager / Werk ausschließlich Verpackung. Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preiserhöhung.
Lieferung
Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Der Widerruf ist nicht an eine Begründung gebunden, die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage. Wurden vom Lieferer die Informationen nicht schriftlich bestätigt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate. Siehe auch Zusatzinformationen. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Wird der von uns unverbindlich bestätigte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind beide Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zu gesonderten Rechnungsstellung.
Versand
Der Versand vom Vorlieferanten an uns oder direkt zum Besteller erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei uns die Versandart und der Versandweg überlassen bleibt. Eine notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Lieferung – auch die frachtfreie – erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Ware beim Vorlieferanten an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers/ Werk.
Gewährleistung
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Die vorstehende Regelung gilt für Beanstandungen von Gewicht und Stückzahl entsprechend. Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns nur, die mangelhaften Teile nachzubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen binnen angemessener Frist kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der Vertrages verlangen. Zusicherungen von Eigenschaften erfolgen von uns nur schriftlich. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir zum Ersatz mittelbarer Folgeschäden im Rahmen der §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB nur dann verpflichtet, wenn unsere Zusicherung den Besteller gegen diese Schäden im Einzelfall absichern sollte. Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Mangelfolgeschäden wegen positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Die Gewährleistung der Technik beträgt zwölf Monate, ausgenommen sind Leuchtmittel und Teile welche durch normalen Verschleiß abgenutzt wurden. Bei Verkauf von Vorführgeräten besteht eine Gewährleistung von zwei Monaten.
Allgemeine Haftungsbeschränkung
Sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart werden. Bei Einzelfällen - ab einer bestimmten Rechnungshöhe - wird eine Anzahlung bei Auftragserteilung sofort fällig (50% der Bruttosumme). Der Restbetrag wird sofort fällig nach Lieferung bzw. Installation / Übergabe. Schecks werden nur zahlungshalber vorbehaltlich ihrer Kontierungsmöglichkeit angenommen; dadurch entstehende Kosten und Spesen trägt der Besteller. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der Besteller in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Falle des Verzuges des Bestellers werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (vertraglich) sind. Unsere Beauftragten sind zum Inkasso berechtigt.
Eigentumsvorbehalt
An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübertragung, ist der Besteller nicht berechtigt. Daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist Saalfed.
Gerichtsstand
Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte: Gemäß § 38 Abs. 1 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Kaufleuten zulässig. Für diesen Fall ist Saalfeld der Gerichtsstand. Ansonsten sind die in den §§ 20 ff. ZPO aufgeführten Regelungen zutreffend.
Zusatzinformationen
Fernabsatz-Richtlinie der EU
Die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist im Amtsblatt der EU am 4.6.1997 verkündet worden. Mit "Fernabsatz" sind alle Vertragsabschlüsse ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien gemeint. Inhalt dieser Verträge sind die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.
Zu den "Fernkommunikationstechniken" im Sinne dieser Richtlinie zählen u.a. Drucksachen und Standardbriefe, Pressewerbungen mit Bestellschein, telefonische Kommunikation mit Personen und Automaten, elektronische Post, Hörfunk und Fernsehen, Telefax. Die Richtlinie gilt nicht für Verträge, die sich auf Finanzdienstleistungen beziehen. Ausnahmeregelungen gibt es auch für den Verkauf aus Automaten und für die regelmäßige bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringende Lieferung von Lebensmitteln.
Die Richtlinie bestimmt in Artikel 4, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang der Verbraucher vor Abschluss des Vertrages über die Vertragsinhalte unterrichtet werden muss. Die Richtlinie regelt in Artikel 6, dass der Verbraucher innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss widerrufen kann. Artikel 10 sieht für die Nutzung bestimmter Kommunikationstechniken im Fernabsatz eine vorherige Zustimmung der Verbraucher vor (z.B. Voice-Mail- Systeme). Artikel 14 eröffnet die Möglichkeit für die Mitgliedsländer, auch strengere Bestimmungen zu erlassen. So könnte beispielsweise der Vertrieb von Arzneimitteln im Fernabsatz durch einzelne Mitgliedsländer unterbunden werden. Die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Fernabsatzrichtlinie der EU
Für den Verbraucherschutz bei der Tätigung von Geschäften im Internet ist die von der Bundesrepublik noch umzusetzende europäische Fernabsatzrichtlinie von besonderer Bedeutung. Diese erfaßt alle Verträge, die im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs des Lieferers geschlossen werden, wobei dieser für den Vertrag bis zu dessen Abschluss einschließlich des Vertragsabschluß selbst ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet.
Die Fernabsatzrichtlinie schreibt vor, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluß über bestimmte Bestandteile des Vertrags notwendig unterrichtet worden sein muss, so u.a. über die Identität des Lieferers, die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, den Preis inklusive Steuern, die Lieferkosten, die Zahlungsmodalitäten, das Bestehen eines Widerrufsrechts, die Kosten für die Fernkommunikation und die Gültigkeitsdauer des Angebots. Diese Informationen sind etwa in ein Internet-Angebot so einzupassen, dass sie der Verbraucher notwendig vor Vertragsschluss wahrnehmen und die Wahrnehmung bestätigen muss.
Weiterhin ist erforderlich, dass die vor Vertragsschluss gegebenen Informationen vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Entbehrlich ist dies lediglich bei Verträgen über Leistungen, die unmittelbar durch Telekommunikationstechnik erbracht werden und über den Bereitsteller der Kommunikationstechnik abzurechnen sind.
Schließlich sieht die Fernabsatzrichtlinie noch ein an das Haustürwiderrufsgesetz erinnerndes Widerrufsrecht vor. Der Widerruf ist nicht an eine Begründung gebunden, die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage. Wurden vom Lieferer die Informationen nicht schriftlich bestätigt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind jedoch folgende Vertragsarten:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von 7 Werktagen begonnen wurde;
Verträge zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Lieferer keinen Einfluss hat, abhängt; Verträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können; Verträge zur Lieferung von Audio- oder Video-Aufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind.